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Zinsanpassung
Die Zinsanpassung wird auch Prolongation genannt. Sie findet statt, wenn die Zinsfestschreibung endet.
Wenn ein Kreditvertrag zwischen Bank und Kreditnehmer vereinbart wird, so wird meistens auch ein begrenzter Zeitraum bestimmt, in denen der Zinssatz festgeschrieben ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums hat der Schuldner zwei Möglichkeiten zur Auswahl: der Kredit wird mit Hilfe eines Vertrages bei einer neuen Bank abgelöst, also umgeschuldet, oder er wird prolongiert bzw. verlängert. Wird das Darlehen prolongiert, so werden die Konditionen des Kreditvertrages neu zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbart.
Der Kreditnehmer sollte also möglichst vor Ablauf der Zinsbindungsfrist genau prüfen, ob sich eine eventuelle Umschuldung lohnen könnte. Denn häufig verlangen die Banken so hohe Ablösesummen, dass der Kreditnehmer eher an die Aushandlung neuer und günstigerer Konditionen, als an eine Kreditablöse denken sollte.
Bei Krediten, die nicht an spezielle Zahlungsfristen gebunden sind, wie zum Beispiel dem Kontokorrent, kann dementsprechend auch keine Prolongation vereinbart werden. Der Kreditgeber hat das Recht, einen solchen Kreditvertrag frist- und unter Umständen auch grundlos zu kündigen, das entstandene Saldo muss in diesem Fall umgehend zurückgezahlt werden.
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