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Zinsbindungsfrist
Die Zinsbindungsfrist ist ein temporär begrenzter Zeitraum während des Kreditvertrages, in der die Zinsen des Kredites festgeschrieben sind. Sind die Zinsen über die gesamte Laufzeit hinweg festgeschrieben, so spricht man von einem Festzinsdarlehen.
Üblich sind Zinsbindungsfristen von fünf, zehn, fünfzehn oder sogar zwanzig Jahren. Dabei gilt: je länger die Zinsen festgeschrieben sind, desto höher ist auch der Zinssatz.
Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist hat der Kreditnehmer zwei Möglichkeiten: der Kredit wird umgeschuldet, das heißt, es findet ein Bankenwechsel statt, bei dem meist hohe Ablösesummen gezahlt werden müssen, oder die Bank unterbreitet dem Kreditnehmer einen neuen Kreditvertrag, der die Konditionen des alten Finanzierungsplans überarbeitet und wiederholt festlegt.
Innerhalb dieser Zinsbindungsfrist ist eine Sondertilgung, also eine Zahlung, die über die Vertragsvereinbarungen hinausgeht, nicht möglich, ohne dass der Kreditnehmer einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung hat. Für Verbraucherkredite gilt dies nicht, Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
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