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Konsortialkredit
Konsortialkredite werden auch syndizierte Kredite genannt. Sie bekommen ihren Namen von dem Konsortium der Gläubiger, das sich zusammenfindet, um einen Großkredit zu gewähren, den die einzelne Bank nicht hätte aufbringen können.
Ein Konsortialkredit mindert auch das Risiko des einzelnen Kreditgebers, Voraussetzung ist meist eine einwandfreie Bonität des Kreditnehmers und ein gewisser "Bekanntheitsgrad". So werden Konsortialkredite nur an international tätige Firmen, Kommunen und Länder vergeben. Diese jedoch bekommen durch den Konsortialkredit die Möglichkeit, auf internationalen Finanzmärkten Geschäfte zu tätigen.
Wie viele Banken und Unternehmen letztendlich in einem Konsortium eines syndizierten Kredites sind, hängt hauptsächlich von der Höhe des Darlehens und dem Antragsteller ab.
Gewöhnliche Kredite, die durchschnittliche Verbraucher beantragen, werden eigentlich immer nur von einem Kreditgeber getragen, da die Kredithöhe keinen Anlass zu einem Gläubigerzusammenschluss gibt.
Je nach Bonität, Bekanntheit und Verwendungszweck werden die Konditionen für Konsortialkredite verschieden ausgelegt, die Laufzeiten sind jedoch generell langfristig.
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