Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist für die gesamte Geldpolitik innerhalb der Europäischen Union zuständig. Die EZB nahm ihre Tätigkeit am 2. Juni 1998 als Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstitutes auf. Der Sitz der EZB ist in Frankfurt am Main. Insgesamt ist die Europäische Zentralbank zusammen mit den Zentralbanken des jeweiligen Mitgliedsstaaten im System der Zentralbanken eingebunden.
Welche Aufgaben die EZB wahrzunehmen hat, wurde vom Grundsatz her im 1992 geschlossenen Vertrag von Maastricht festgehalten. Zu den vornehmlichen Aufgaben der Europäischen Zentralbank gehört es, für Preisstabilität innerhalb der EU zu sorgen und natürlich auch dazu beizutragen, dass der Euro als Währung möglichst stabil bleibt. Die EZB nimmt also sowohl geldpolitische als auch währungspolitische und wirtschaftliche Aufgaben wahr und ist in ihren Entscheidungen völlig unabhängig von Regierungen und politischen Führungen der Mitgliedsstaaten. Neben der Festlegung und Durchführung der Geldpolitik zählt es auch zu den Hauptaufgaben der EZB, Devisengeschäfte durchzuführen, die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten zu verwalten und die gesamte Volkswirtschaft innerhalb der Europäischen Union mit Geld zu versorgen.
Eine weitere Aufgabe der EZB besteht darin, die Ausgabe von Banknoten zu genehmigen. Die Ausgabe selber erfolgt dann allerdings von den nationalen Zentralbanken, also unter anderem auch von der Deutschen Bundesbank. Auch die Aufsicht über die Kreditinstitute der Teilnahmeländer gehört zu den weiteren Aufgaben der EZB, da diese zur Stabilität des gesamten Finanzmarktes beitragen soll. Die EZB selber verfügt über drei verschiedene Organe und zudem mit den jeweiligen nationalen Zentralbanken noch über ein zusätzliches ausführendes Organ. Das direkte ausführende Organ der Europäischen Zentralbank ist das Direktorium. Dieses ist für die Führung der Geschäfte der EZB verantwortlich und setzt zudem Beschlüsse in die Tat um, die vom EZB-Rat gefasst worden sind.
Das Gremium des EZB-Direktoriums setzt sich zum einen aus einem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten und zudem aus noch weiteren vier Mitgliedern in der Summe zusammen. Der erste Präsident der EZB war bis zum Jahre 2003 der Niederländer Wim Duisenberg, gefolgt vom Franzosen Jean-Claude Trichet. Der EZB-Rat ist das beschlussfassende Organ der Europäischen Zentralbank und diesem gehören zum einen alle Mitglieder des Direktoriums an und zum anderen auch die jeweiligen Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten, die den Euro als Währung haben. Der erweiterte Rat der EZB setzt sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten, sowie allen Präsidenten der nationalen Notenbanken aller EU-Staaten zusammen.
Zu den wichtigsten Instrumenten der EZB gehört der EZB-Leitzinssatz. Durch dessen Höhe wird bestimmt, zu welchem Zinssatz sich die Geschäftsbanken Geld bei der Europäischen Zentralbank leihen können. Somit ist auch bereits die Frage beantworten, wer sich Geld von der EZB leihen kann, also einen Kredit erhalten kann. Nicht der Privatanleger kann sich also bei der EZB Geld leihen, sondern die Banken der jeweiligen Mitgliedsstaaten. Durch die Anhebung oder Senkung des EZB-Leitzinsen kann die EZB Einfluss auf die Nachfrage nach Krediten nehmen und somit erreichen, dass sich die Geldmenge in der gesamten Volkswirtschaft entweder vergrößert oder verkleinert. Im Moment liegt der Leitzinssatz bei nur einem Prozent, weil man durch billige Kredite neue Investitionen und vermehrten Konsum erreichen will, damit die Wirtschaft sich wieder erholen kann.