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Tilgungsfreijahre
Bei der Auszahlung eines Kredites bzw. innerhalb des Kreditvertrages wird festgelegt, wie und wann der Schuldner den Verpflichtungen gegenüber dem Kreditnehmer nachkommt. Je nach Kredit können so genannte Tilgungsfreijahre vereinbart werden.
In diesen Tilgungsfreijahren gewährt der Kreditgeber dem Schuldner eine gewisse Zahlungspause. Allerdings betrifft diese Zahlungspause nur den Tilgungsanteil. Weiterhin geleistet werden müssen die anfallenden Zinsen und Kreditnebenkosten. Diese wiederum können zunächst durch ein eventuelles Disagio ungelagert werden, was dem Schuldner eine zusätzliche Entlastung verschafft.
Tilgungsfreijahre haben den Nachteil, dass die Zahlungen natürlich nur aufgeschoben und nicht aufgehoben sind. Nach Ablauf der gewährten Zahlungsbefreiung ist der Zahlungsdruck erneut der gleiche, wenn nicht angestiegen.
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