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Tilgungsplan
Der Tilgungsplan ist Hauptbestandteil des Kreditvertrages. Der Tilgungsplan legt fest, wie und wann der Schuldner das kreditierte Geld an den Gläubiger zurückzahlen muss.
Für die Banken und Kreditinstitute ist es Pflicht, im Tilgungsplan dem Schuldner gewisse Details offen zu legen und fest zu schreiben. Dazu gehören natürlich die Höhe der Zins- und Tilgungsraten, die Kreditart und -Höhe, sowohl der effektive als auch der nominale Zinssatz und diverse Vereinbarungen zur Aussetzung der Tilgung.
Dies alles sollte dem Schuldner schriftlich zu seinen Unterlagen gegeben werden, ist dies nicht der Fall, sollte der Kreditnehmer über einen Vertragsabbruch oder generell Bankenwechsel nachdenken.
Zusammen mit dem persönlichen Kreditberater hat der Schuldner die Möglichkeit bzw. die Pflicht den Tilgungsplan und den Kreditvertrag mit allen Konditionen genau durchzugehen und zu verstehen.
Bei Einhaltung des Tilgungsplans kann zum Beispiel das Disagio im Jahre der Auszahlung steuerlich geltend gemacht werdend.
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