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Kredit bei Arbeitslosigkeit
Gerade bei Arbeitslosigkeit fehlt das nötige Geld an allen erdenklichen Ecken und Enden, das monatliche Arbeitslosengeld oder die Sozialhilfe reichen gerade für die allernötigsten Auslagen.
Doch leider ist es so, die Banken stellen eine gewisse Anforderung an potentielle Kreditnehmer. Dazu gehört unter anderem, dass der Antragsteller über ein festes und geregeltes Einkommen verfügt, meist wird eine Einkommensmindestgrenze zusätzlich vorausgesetzt, die jedoch von Kredit zu Kredit bzw. je nach Bank unterschiedlich ist.
Wirbt eine Bank oder ein Unternehmen mit "Kreditvergabe auch in schwierigen Fällen", so ist meist das Vorhandensein von Schufa-Einträgen gemeint, seriöse Banken werden einer Kreditvergabe bei Arbeitslosigkeit nicht zustimmen. Auch das "Hintertürchen" über eine Arbeitslosenversicherung als Teil des Kreditvertrages öffnet den Weg nicht, da die Versicherung, also die Bezahlung der Raten durch die Bank bei Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers, erst drei Monate nach Fälligkeit der ersten Rate einsetzt.
Kredite für Arbeitslose bestehen einzig im beschränkten Rahmen in Form eines Vorschusses auf das Arbeitslosengeld bzw. auf die Sozialhilfe, die im nächsten Monat gleich wieder von der staatlichen Zuwendung abgezogen wird. Mehr als 100 Euro können selten vorgeschossen werden.
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