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Kredit für Schüler
Welcher Schüler kennt das nicht - auch noch der letzte Euro des Taschengeldes fließt in Diskobesuche, Handykosten,
Zigaretten und Spritgeld. Wenn sich kein Nebenjob finden lässt und die Eltern zu keiner Taschengelderhöhung bereit
sind wünscht sich manch ein Schüler, einfach einen Kredit aufnehmen zu können.
Leider ist es jedoch so, dass man für ein Kreditgeschäft volljährig, also achtzehn Jahre alt sein muss. Ebenso fordert der Geldgeber ein festes Arbeitsverhältnis und ein Mindesteinkommen - worüber Schüler eindeutig nicht verfügen. Banken und Kreditinstitute vergeben nur dann Kredite an Schüler, wenn die Eltern für das Kind bürgen können.
Eventuell besteht die Möglichkeit, ein Girokonto mit Kreditlinie zu eröffnen, meistens müssen allerdings auch hierfür die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten bürgen.
Daneben bestehen staatliche Fördermittel, die teilweise zinslos vergeben werden. Dazu gehört natürlich das BAföG, das nicht nur Studenten, sondern auch Schülern und Auszubildenden, die nicht mehr zuhause wohnen, zur Verfügung steht. Ebenso gibt es so genannte Bildungskredite, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt. Schüler, die in den nächsten zwei Jahren ab Antragstellung ihre Ausbildung beenden werden, können, wobei die Höhe des Verdienstes der Eltern uninteressant ist, pro Ausbildungsabschnitt bis zu 7.200 Euro erhalten. Der Kredit wird für höchstens für zwei Jahre bewilligt, eine Garantie, dass er bewilligt wird, besteht nicht.
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