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Kreditzusage
Nach Abschluss der Antragstellung, Antragbearbeitung und Prüfung der Bonität des Antragstellers erfolgt in aller Regel die sofortige Kreditzusage.
Diese Kreditzusage sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen und dem Kreditnehmer nach Hause geschickt werden. In diesem Schreiben, werden noch einmal die wichtigsten Details des Vertrages aufgezählt und festgehalten:
Dazu gehört zum Beispiel Wiederholung der Angaben zur Person des Kreditnehmers, die Laufzeit, Art und Höhe des vergebenen Kredites, die Berechnung der Zinsen und Provisionen, die Kreditsicherheiten und die Art der Bereitstellung des kreditierten Geldes.
Eventuelle Kreditzusagen, die auf Kredite ohne spezielle Laufzeit oder klar definierte Kündigungsregelungen gegeben werden, können seitens des Kreditgebers fristlos und auch grundlos zu jeder Zeit gekündigt werden. Je nach Vertrag hat der Gläubiger danach das Recht, das kreditierte Geld auf einen Schlag zurück zu verlangen. Die Kreditzusage muss also genauestens durchgelesen werden, danach sollte sie der Schuldner zu seinen Unterlagen heften und auf keinen fall wegwerfen, dieses Schreiben kann unter Umständen von großer Wichtigkeit vor Gericht werden.
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