Nichtabnahmeentschädigung

· Nichtabnahmeentschädigung

Eine Kreditaufnahme geschieht eigentlich meistens aus einer finanziellen Notlage oder einem finanziellen Engpass heraus. Was passiert jedoch, wenn sich diese Notlage durch eine günstige Fügung wieder auflöst?

Oder aber die geplante Firmengründung daran scheitert, dass sich die Partner zerstritten haben? Ist der Kreditvertrag erst einmal unterzeichnet, dann ist er auch verbindlich, und zwar sowohl für den Kreditgeber als auch für den Kreditnehmer. Die Bank hat auch vor Ablauf der Widerrufsfrist das Recht, Gebühren und Schadenersatz für die bereits erteilten Dienstleistungen vom Kunden zu verlangen, die von diesem auch geleistet werden müssen. Dazu gehören eventuelle Kosten für die Sicherheitenbestellung, Kosten für Experten, die zum Beispiel zum Schätzen einer Immobilie benötigt werden, Verwaltungsgebühren und eventuelle Kosten, die die Kapitalbeschaffung verursacht haben könnte. Generell sollte sich ein Kreditinteressent also vor Unterzeichnung eines Kreditvertrages sicher sein, dass es sich um das für ihn richtige Darlehen bei der richtigen Bank handelt.

In der Praxis gibt es eine Nichtabnahmeentschädigung heutzutage im Privatkundenbereich fast nur noch im Zuge eines Immobilienkredites. Und zwar gibt es dort die so genannten Bereitstellungszinsen. Diese Zinsen werden nicht automatisch bei jedem Immobilienkredit fällig, sondern wie bei der Nichtabnahmeentschädigung nur dann, wenn der zugesagte und auch bereits zur Verfügung gestellte Kreditbetrag innerhalb einer bestimmten Frist nicht abgerufen wird. Allerdings wird die Inanspruchnahme hier nicht komplett „verweigert“, sondern sie findet lediglich später als vorher geplant statt.

Ob und wann eine Bank solche Bereitstellungszinsen berechnet, liegt im Ermessen der Bank selbst. Manche Banken berechnen diese „Strafzinsen“ erst dann, wenn der Kreditnehmer das Darlehen nicht innerhalb eines halben Jahres nach dem Bereitstellen des Darlehens nutzt. Andere Banken hingegen veranschlagen diese Form der Nichtabnahmeentschädigung bereits nach zwei Monaten. Auch die Höhe der Bereitstellungszinsen kann von Bank zu Bank abweichen. Wenn möglich sollte man als Kreditnehmer natürlich ohnehin versuchen zu vermeiden, dass man den Immobilienkredit später als geplant abruft.