|
Warenkredit
Warenkredite betreffen heutzutage nicht nur Händler, sondern auch die Privathaushalte. Bei der Auslieferung von Waren wird dem Kunden seitens des Verkäufers eine Zahlungsfrist, die in der Regel zwischen dreißig und 180 Tagen liegt, gewährt.
Der effektive Zinssatz von Warenkrediten errechnet sich aus dem ausgehandelten Skonto, also zum Beispiel 30 Tagen bzw. dem Zahlungsziel, und der Skontofrist, wie zum Beispiel 10 Tagen. Als Absicherung des Kredites wird meist der Eigentumsvorbehalt vom Kreditgeber gewählt. Das bedeutet, dass der Gläubiger seine Ware im selben Zustand zurückverlangen darf, wenn der Schuldner die Rechnung nicht begleichen kann.
Warenkredite sind in der Regel eher teuer, meistens lohnt es sich sogar, einen Dispositionskredit oder Kontokorrent aufzunehmen bzw. das Dispo des Kontos auszulasten, und innerhalb der Skontofrist, die dem Schuldner immerhin einige Prozent der Rechnungssumme erspart, zu bezahlen.
Gerade bei Lebensmitteln können Warenkredite schwer realisierbar sein, zumindest ist die Standardbesicherung, also die Rückgabe der Ware, keine Entschädigung für den Verkäufer.
|