Bereitstellungszinsen

· Bereitstellungszinsen

Mit den so genannten Bereitstellungszinsen sorgt die Bank dafür, dass das geliehene Geld auch tatsächlich für sie arbeitet. Denn was tut die Bank, wenn ein Kredit zwar genommen, jedoch nicht beansprucht wird?

Das Geld lagert auf dem Kreditkonto und erwirtschaftet keine Gewinne für den Kreditgeber, denn es kann nicht mehr anderweitig investiert werden. Die Bereitstellungszinsen fallen genau dann an, wenn der Kredit bewilligt und auf das Kreditkonto ausgezahlt wird. Sie sind natürlich zuvor vertraglich festzulegen, oft werden sie von der Darlehenssumme direkt abgezogen. Es entfallen die Bereitstellungszinsen zum Beispiel bei den so genannten Postkrediten oder auch Barkrediten, denn hier wird kein Kreditkonto geführt, das Geld erreicht praktisch sofort nach der Kreditbewilligung den Schuldner. Die Höhe der Bereitstellungszinsen unterscheidet sich zwischen den diversen Banken und ist jeweils beim Kreditnehmer am besten im Vorfeld zu erfragen.

Heute kommen die Bereitstellungszinsen im Privatkundensektor nahezu ausschließlich bei Immobilienkrediten vor. Allerdings berechnen zum einen nicht alle Banken solche Bereitstellungszinsen, und zum anderen werden diese Zinsen auch nur unter einer bestimmten Voraussetzung überhaupt berechnet. Wie am Namen bereits erkenntlich ist, werden die Bereitstellungszinsen immer dann berechnet, wenn ein Darlehen bereits von der Bank bereitgestellt worden ist, also demnach vom Kunden in Anspruch genommen werden kann, der Kunde diese mögliche Inanspruchnahme jedoch zeitlich nach hinten verschiebt. Ein Grund könnte zum Beispiel sein, dass die Kreditsumme noch nicht benötigt wird, weil sich der Kauf einer Immobilie um einige Monate verzögert.

Ab welchem Zeitraum die Bank nach der erfolgten Bereitstellung des Kreditbetrages Bereitstellungszinsen berechnet und wie hoch diese Zinsen im Detail sind, bleibt jeder Bank selbst überlassen. Üblich ist es in der Praxis zum Beispiel, dass die Bereitstellungszinsen das erste Mal dann berechnet werden, wenn der Kreditbetrag ganz oder in Teilen spätestens zwei Monate nach erfolgter Bereitstellung noch nicht in Anspruch genommen wurde. Manche Banken warten aber auch bis zu sechs Monaten, bevor sie diese „Strafzinsen“ in Rechnung stellen. Die Höhe der Bereitstellungszinsen bewegt sich meistens zwischen 0,3 und 0,4 Prozent pro Monat der Nicht-Inanspruchnahme.