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Gläubigerpapiere
Die Gläubigerpapiere sind für den Kreditnehmer von großer Wichtigkeit, schließlich weisen sie aus, inwiefern ein Gläubiger dem Kreditgeber noch Geld schuldet und inwiefern er sich verpflichtet hat, dieses zurück zu zahlen.
Je nach Art der Besicherung bzw. Art des Kreditvertrages fallen auch die Gläubigerpapiere unterschiedlich aus. Handelt es sich zum Beispiel um ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen so verfügt der Kreditgeber über einen Pfandbrief oder eine vergleichbare Schuldverschreibung.
Solange der Gläubiger die Schuld über die Gläubigerpapiere und auf sonstige Art nachweisen kann, ist sie auch noch nicht getilgt. So lange die Schuld nicht getilgt ist, hat der Kreditgeber zur Erstattung einer Unkosten Anspruch auf Zinsen und Nebenkosten, sowie auf einen Tilgungsteil. Der Kreditnehmer muss den vertraglich festgelegten Verpflichtungen Folge leisten, sobald die gesetzliche Widerrufsfrist zur Annullierung des Vertrages verstrichen ist.
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