Sondertilgung

· Sondertilgung

Eine Sondertilgung ist eine Rückzahlung des Schuldners, die über die vertraglich abgesicherten Konditionen des Kredites hinausgeht. Bei Verbraucherkrediten, also ganz normalen Privatkrediten, die als Ratenkredite laufen, ist eine Sondertilgung jederzeit möglich, ohne dass ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Bank besteht.

Anders verhält es sich bei Immobilienkrediten mit (temporär) festgeschriebenen Zinsen, während der Zinsbindungsfrist kann das Darlehen nicht ganz oder teilweise über die Konditionen des Kreditvertrag hinausgehend vom Schuldner zurückgezahlt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung entsteht. Dabei gilt: je länger die noch verbleibende Restlaufzeit ist, desto höher ist die Entschädigung, die der Kreditnehmer der Bank zahlen muss. Denn durch einen vorzeitigen Vertragsabbruch entsteht für den Kreditnehmer ein Zinsausfallschaden und Gewinnverlust durch die entfallene Restlaufzeit, in der der Kreditnehmer die Kreditnebenkosten weiterhin hätte zahlen müssen. Weiterhin hat die Bank das Recht, eine Bearbeitungsgebühr bei einer vorzeitigen Kreditablöse vom Schuldner zu verlangen, ein unter Umständen ausgehandeltes Disagio muss anteilig zurückgezahlt werden.

Generell hat die Sondertilgung vor allem für den Kreditnehmer Vorteile, da er seine Darlehensschuld früher als vereinbart begleichen kann, was für die Bank in nicht wenigen Fällen einen Zinsausfall in der Form verursacht, dass die Zinsen nicht über den Zeitraum gezahlt werden, der zuvor im Kreditvertrag vereinbart worden ist. Und der Kunde wird immer nur dann von der Sondertilgung Gebrauch machen, wenn die Kreditzinsen am Markt beispielsweise gesunken sind. Denn dann könnte er den jetzigen Kredit vorzeitig ablösen und ein neues Darlehen zu einem besseren Zinssatz aufnehmen.

Genau aus dem Grunde veranschlagen die meisten Banken im Zuge der Sondertilgung eines Immobilienkredites auch die erwähnte Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Sondertilgung muss übrigens keineswegs immer beinhalten, dass die gesamte Restschuld getilgt werden muss, denn auch wenn nur ein Teil der noch offenen Darlehensschuld vorzeitig beglichen wird, spricht man von einer Sondertilgung. Diese teilweise Tilgung des Kredites führt dann entweder dazu, dass die Restlaufzeit sich verringert, oder aber die Höhe der zu zahlenden Darlehensrate reduziert sich.