Personalkredit

· Personalkredit

Ein Personalkredit muss als Gegensatz zum Realkredit verstanden werden, denn es erfolgt bei einem Personalkredit keine Besicherung in Form eines Grundpfandrechtes für den Kreditgeber.

Ein Personalkredit wird auf Grund der Kreditwürdigkeit des Schuldners vergeben und mit keiner Mobilie besichert. Eine Mobilie kann zum Beispiel eine Lebensversicherung sein, diverse Handelsgüter und -Waren, oder eine Immobilie, die via Grundschuld oder Hypothek belastet wird. Werden Personalkredite entgegen dem Normalfall doch mit einer Immobilie besichert, so wird die Beleihung höher angesetzt, die Bank gewährt also eine Kreditsumme, die auch oberhalb von 80 % des rein theoretisch am Markt erzielbaren Preises der Immobilie liegen kann. Eine gebräuchlichere Besicherung von Personalkrediten ist jedoch eine Bürgschaft wie zum Beispiel eine Ausfallbürgschaft, die eine andere Person für den Schuldner aufnimmt und damit im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Kreditraten übernimmt.

Es gibt eine Reihe von Sicherheiten, die zur Sicherung eines Personalkredites in Frage kommen können. Zwar steht, wie bereits kurz angeführt, ein möglichst sicheres und ausreichend hohes Einkommen im Vordergrund, aber dennoch fordern die Banken gerade bei Immobilienkrediten natürlich zusätzlich noch weitere Sicherheiten im Personalkredit-Bereich. Sehr häufig verwendet und von den Banken auch gerne als Sicherheit entgegen genommen wird zum Beispiel die Verpfändung von Sparguthaben bzw. alternativ von Wertpapieren.

Eine ebenfalls häufig genutzte Absicherung des Personalkredites ist die Abtretung von Forderungen, meistens in Form der Abtretung einer Kapitallebensversicherung. Als weitere Sicherheiten kommen auch noch Bürgschaften vor. Mitunter lassen sich die Banken den Personalkredit auch durch eine Risikolebens- oder eine Restschuldversicherung absichern, denn so kann zumindest das finanzielle Todesfallrisiko abgesichert werden.